Einlassbeschränkungen
Für Gäste zwischen
16 und 18:
Einlass wird gewährt.
Aufenthaltserlaubnis geht bis 00:00 Uhr. Die Betroffenen hinterlegen am
Eingang ihren Ausweis, den sie bis spätestens 00:00 Uhr selbstständig ohne
Aufforderung abholen.
Sondererklärung:
Eine allseits bekannte
"Aufsichtsübertragung" ist nicht möglich. Es ist hingegen möglich mit
einem Elternteil bzw. dem
Erziehungsberechtigten zu
erscheinen. Hierbei können alle unter 18jährige (dies gilt auch für unter
16jährige), die wie angesprochen mit einem
Elternteil bzw. Erziehungsberechtigten
erscheinen, die Veranstaltung so lange sie möchten besuchen, da dabei die
Verantwortung über solch "spezielle" Gäste für den Veranstalter entfällt.
(Nicht vergessen: Trotz elterlicher Aufsicht müssen am Eingang die Ausweise
abgegeben werden.)
Kein
Einlass für Jugendliche unter 16 Jahren
(ausgenommen: Sondererklärung; siehe oben) |