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FAQ

Einlassbeschränkungen

Für Gäste zwischen 16 und 18:

Einlass wird gewährt. Aufenthaltserlaubnis geht bis 00:00 Uhr. Die Betroffenen hinterlegen am Eingang ihren Ausweis, den sie bis spätestens 00:00 Uhr selbstständig ohne Aufforderung abholen.

Sondererklärung:

Eine allseits bekannte "Aufsichtsübertragung" ist nicht möglich. Es ist hingegen möglich mit einem Elternteil bzw. dem Erziehungsberechtigten zu erscheinen. Hierbei können alle unter 18jährige (dies gilt auch für unter 16jährige), die wie angesprochen mit einem Elternteil bzw. Erziehungsberechtigten erscheinen, die Veranstaltung so lange sie möchten besuchen, da dabei die Verantwortung über solch "spezielle" Gäste für den Veranstalter entfällt. (Nicht vergessen: Trotz elterlicher Aufsicht müssen am Eingang die Ausweise abgegeben werden.)

Kein Einlass für Jugendliche unter 16 Jahren (ausgenommen: Sondererklärung; siehe oben)